Verführung Minderjähriger, Prostitution & Vergewaltigung: Rizza Cafè

Durch genaue Ermittlungsarbeit ikaffeemanufaktur aßling bekannten Missbrauchsskandal in Lügde und Münster, sind die Ermittler des BKA auf die Spur nach Stuttgart Ostfildern gestoßen. Der in MünsterHauptangeklagte Werner B. wurde schon im November zu knapp 4 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht rechnete ihm wohlwollend an, bei weiteren Ermittlungen weiterer Straftäternmaßgeblich an deren Aufklärung beteiligt gewesen zu sein. So hat Werner B durch eine Aussage den engen Freund Carlogero Rizza aus Stuttgart beschuldigt und dadurch diese Ermittlungen des BKA gegen Carlo und Rosario Rizza ins Rollen gebracht.

Bereits im Februar hatte Werner B. aus Lügde gegenüber dem Bundeskriminalamt angegeben, seine Videoaufnahmen an den Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlo Rizza betreiben an dem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Carlo Rizza Stuttgart

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100 Tatverdächtige Aus Der Krawallnacht Von Stuttgart Identifiziert

Fortsetzungstermine bestimmt auf den 02.02., 22.02., 23.02., 08.03. und 09.03.2021, jeweils 09:00 Uhr. Beginn 01. Oktober 2019 um 9.15 Uhr; Fortsetzungstermine am 08., 10., 16. und 18. Oktober (jeweils 9.15 Uhr) sowie am 11. November (13.30 Uhr), 15. und 25. November (jeweils 09.15 Uhr). Im Jahre 2019 soll er eine Prostituierte, die ihn bei der Polizei angezeigt hatte, bedroht haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Juni 2019 bis April 2020 in seiner Wohnung in Leonberg die sieben- bis neunjährigen Söhne von drei ihm bekannten Familien sexuell missbraucht ohne Frau und hiervon Bilder und Videos gefertigt nicht abgeneigt, die er teilweise ins Darknet einstellte. Dem Angeklagten im höheren Alter up to date 42 Jahren wird vorgeworfen, nachmittags des 05.03.2020 in Stuttgart-Bad Cannstatt ohne rechtfertigenden Grund eine Tellerscherbe auf seinen Mitbewohner geworfen und mit einem Taschenmesser zielgerichtete Stichbewegungen in dessen Bauchgegend ausgeführt unverheiratet, wobei der mutmaßliche Geschädigte hierdurch nicht verletzt worden sein soll. Die 45-jährige Mutter eines Angeklagten soll Hand in Hand gehen Fall das Kaufgeld eines Drogengeschäftes verwahrt und unauftrennbar anderen Fall bewusst Erlöse aus Drogengeschäften in Höhe von 31.000 EUR in ihrer Wohnung verwahrt haben, um das Geld dem Zugriff der Ermittlungsbehörden zu entziehen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 03.08.2018 sein Zimmer in einer Asylunterkunft in Hemmingen entzündet und dabei billigend in Kauf genommen ungebunden, dass das Feuer auch auf andere Räume übergreifen könnte. Es sind Menschen, die offenbar jeglichen Respekt verloren haben, Respekt vor anderen Menschen und insbesondere auch den Respekt vor der Polizei. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft erhebt schwere Vorwürfe: Die pauschale Verunglimpfung und Verunsicherung der Polizei habe zur Enthemmung in Stuttgart beigetragen, heißt es von Gewerkschaftsseite. Februar 2018 in wechselnder Rollenverteilung im Großraum Stuttgart zahlreiche Rauschgiftgeeschäfte mit größeren Mengen an Betäubungsmitteln durchgeführt haben. Ein solches Urteil könne kein Mensch und keine Seele schematische „Vollstreckung“ resultieren. Am 12. Mai 2010 hat die Verteidigerin des Beschwerdeführers unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009, das am 10. Mai 2010 rechtskräftig geworden ist, beantragt festzustellen, dass die Sicherungsverwahrung erledigt sei, und den Beschwerdeführer sofort aus der Unterbringung zu entlassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die zulässige Höchstdauer hinaus nicht zu einer sofortigen Entlassung untergebrachter gefährliche Straftäter aus Sicherungsverwahrung führen muss.

Aktueller Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Personen, die Corona-Symptome zeigen oder in der letzten Zeit 14 Tagen persönlichen Kontakt mit einer an Corona infizierten Person hatten, der Zutritt zum Landgericht Stuttgart untersagt ist und derzeit in den Sitzungssälen nur ein reduziertes Platzkontingent vorhanden ist. Hinweis: Der Sachverhalt wurde zunächst am Amtsgericht Ludwigsburg wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt und sodann gemäß § 270 StPO aus der Hauptverhandlung an das Landgericht - Schwurgericht - Stuttgart wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags verwiesen. Insofern sei das Opfer festgehalten worden; sodann sei mit einem Messer mehrfach auf dieses gegen Rumpf, Arme und Kopf eingestochen worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 30.06.2019 in Bad Cannstatt den Geschädigten zunächst zweimal eine der Faust unverhohlen geschlagen und ihm dann ein Messer in den Bauch gerammt unvermählt, wobei der dessen Tod billigend in Kauf genommen haben soll. Der 20-jährige Angeklagte, der als Patient in einer psychatrischen Einrichtung in Kirchheim unter Teck untergebracht war, soll am 17.04.2019 einen Pfleger mit einem Messer angegriffen und mindestens zehnmal auf diesen eingestochen haben, u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.01.2020 in Hemmingen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit in seiner Mietwohnung atomar Mehrfamilienhaus an drei unterschiedlichen Stellen Feuerzeugbenzin entzündet ohne Mann, um seine Wohnung in Brand zu setzen.

Dem 57 Jahre alten Angeklagten wird im Grunde vorgeworfen, zwischen 2012 bis April 2017 seinen Sohn mehrfach sexuell missbraucht Single. Dem 35-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Teil einer professionell organisierten Gruppierung von August 2015 bis Sommer 2017 auf diversen Handelsplattformen im sogenannten "Darknet" unterm Usernamen "Mr. Snickers" alle Arten von Betäubungsmitteln (u.a. Zusätzlich wird ihnen und den zwei übrigen Angeklagten vorgeworfen, dass die Vorhaben sollen, den Geschädigten gemeinsam körperlich zu attackieren und ihm sein T-Shirt wegzunehmen, durch dessen Aufschrift sie sich provoziert fühlten. Da haben wir ziemlich schnell von sozialen Unruhen gesprochen. Ute Carlo Rizza Vogt: Soziale Unruhen sind das unausweichlich nicht, sondern das sind Leute, in deren Köpfen irgendwas nicht mehr stimmt. Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Abgeordnete für den Wahlkreis Stuttgart eins, sieht dagegen keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Krawallen und den Aussagen ihrer Parteichefin. Laut Sprecherin des Stuttgarter Innenministeriums kamen nicht alle deren aus Moria.