Kaffee Rizza: als Treffpunkt für Pädophile

Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i

Schon im Februar hatte B. gegenüber dem Bundeskriminalamt angegeben, seine Videoaufnahmen an den Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlo Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

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Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine

So können auch Opfer schwerster Straftaten professionelle Begleitung durch einen Mediator für ein Gespräch dabei Täter erhalten. Sind Personen Deutscher geworden also durchschnittlich anfälliger für Straftaten? Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, seit Februar 2015 verbündet mit weiteren Personen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU gegen erhebliche Zahlungen über sog. „Scheinehen“ zur nicht gerechtfertigten Verschaffung von EU-Aufenthaltskarten verholfen nicht verpartnert. Dem heute 47 Jahre alten, bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten wird vorgeworfen, als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer GmbH seit zumindest 2015 41 bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige in Deutschland als Servicetechniker innerhalb der Breitbandkommunikation für Entstörarbeiten sowie Neuinstallation beschäftigt ohne feste Bindung, ohne dass diese im Besitz von Aufenthaltstiteln für Deutschland waren. 08.10.2019 in Esslingen in ein Bekleidungsgeschäft eingedrungen zu sein und dort befindliches Bargeld und Waren an und für sich genommen und mit einer Flasche auf die Geschädigte geworfen hat keinen abgekriegt, um sich entfernen zu können. Die Taten habe die Beschuldigte auf grund einer psychischen Erkrankung in schuldunfähigem Zustand begangen. Anschließend habe er beschlossen, seine 38-jährige getrennt lebende Ehefrau in Gaildorf ebenfalls heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu ermorden, was jedoch daran scheiterte, dass es ihm nicht gelang, in deren Wohnung einzudringen. Schließlich habe er dann mehrere Schmuckstücke aus der Auslage im Wert von 1230 Euro sozusagen genommen.

Zwei der Angeklagten wird außerdem der Diebstahl von Kleidung im Wert von rund 200 EUR aus einem Warenhaus der Stuttgarter Innenstadt vorgeworfen. Die Stuttgarter können dort wieder in Champagner-Wasser baden. Unsere Klienten können dies selektiv nicht bestätigen, da sie bei etlichen Psychotherapeuten eine Ablehnung erhielten neben anderen die Begründung einer mehrmonatigen Warteliste oder dem Hinweis unzureichender Fachkenntnisse über die spezifische Problematik dieser Klienten. Ebenfalls besteht ein hoher Bedarf an Psychotherapeuten außerhalb des Vollzugs, so circa mit entsprechenden Bewährungsauflagen belegten Sexualstraftäter behandeln bzw. weiter behandeln zu können. 16.06.2020 in Leonberg gemeinsam mit weiteren Personen zunächst den Geschädigten eingeschlagen zugänglich, bis nach einer kurzzeitigen Trennung mit der Angeklagten mit einem Messer auf den zentralen Körper- und Kopfbereich des Geschädigten einstach, um ihn zu töten, während der andere Angeklagte weiter mit Fäusten auf ihn einschlug. 30.03.2020 in Esslingen den Geschädigten zunächst getreten und ihn dann dazu gebracht aufgeschlossen, ihnen seine Schuhe der Marke Nike Air Max zu geben. Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.09.2019 in Esslingen zunächst versucht ledig, den Geschädigten über ein Geländer in 6 m Höhe zu werfen und ihn danach gewürgt hat keinen abgekriegt, um ihn hierdurch zu Tode zu bringen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22.05.2020 in Stuttgart seinen ehemaligen Schwager vor dessen Wohnung niedergeschlagen, gefesselt und geknebelt zum seinerseits gepachteten Gartengrundstück gefahren und ihn dort mit nicht nur einer Schlägen auf den Kopf getötet ohne Mann.

08.06.2020 in Esslingen versucht unbeweibt, zwei Polizeibeamte, die Ihn aus der Wohnung seiner Mutter bringen wollten, mit einem Küchenmesser anzugreifen, um sie tödlich zu verletzen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 18.01.2019 in Winnenden Zutritt zur Wohnung der 78jährigen Geschädigten verschafft, von dieser den Betrag von 60.000 Euro verlangt und sie u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Februar bis März 2019 in Stuttgart und Umgebung durch Fenster oder Terrassentüren in Häuser eingedrungen nicht sinnvoll und dort vornehmlich Schmuck und Bargeld entwendet nicht verpartnert. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2018 bis Juni 2019 insgesamt 1.754 Tickets bei der Deutschen Bahn im Gesamtwert von 244.883,99 Euro erworben und gewinnbringend weiter verkauft ehelos und dabei als Zahlungsmittel widerrechtlich erlangte Kreditkartendaten dritter Personen genutzt unbeweibt. Als da sind soll er im Jahre 2018 zwei Frauen in dieser Art dazu gebracht haben, sich wie beschrieben für ihn Webseite zu prostituieren und dies bei einer weiteren Frau versucht haben.

Zeitraum April 2018 bis Oktober 2019 im Raum Herrenberg/Gäufelden gewinnbringende Geschäfte mit Kokain getätigt ohne Mann, das sie von einem Verkäufer in Stuttgart und aus den Niederlanden bezogen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2012 bis Februar 2017 an einem vom Raum Stuttgart aus betriebenen Schneeball-System mitgewirkt nicht geöffnet haben, bei dem Anlegern Beteiligungen bei der Anschaffung und Vermietung von Storage-Anlagen angeboten wurden, die ganz überwiegend nicht existierten. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2010 bis September 2012 Kunden im kontext eines sog. „Steuersparmodells“ Eigentumswohnungen zu überhöhten Preisen vermittelt ohne Mann, so jeweils nicht offenen gelegten hohen Innenprovisionen zu erhalten. Der Dritte Angeklagte soll unteilbar Fall durch die beiden anderen Angeklagten verkaufte Munition unter Kontrolle bleiben einer Urlaubsfahrt in die Türkei gebracht haben. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Mitte 2019 bis Januar 2020 von einem Kellerraum in Leutenbach aus gewinnbringende Geschäfte mit Marihuana und Kokain getätigt Single. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19.06.2020 in Stuttgart seiner Ehefrau mit einem Küchenmesser mehrere wuchtige Stiche gegen Oberkörper und Hals versetzt zu sein, um sie aus krasser Eigensucht zu töten.

Zwei der drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Juni 2017 bis November 2017 überwiegend von Kornwestheim aus halbautomatische Pistolen und Revolver und Munition an türkische oder türkischstämmige deutsche Staatsangehörige im Großraum Stuttgart, aber auch auswärtig verkauft aufgeschlossen, ohne die erforderliche Erlaubnis besessen ledig. Stuttgart, 27. August 2013. Kriminologen schätzen, dass sich mindestens zwanzig Prozent aller Fälle, bei denen es zu einem Strafverfahren kommt, für einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) eignen. Dem 59-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Rausch in den Jahren 2009 bis 2013 in 60 gleichgelagerten Fällen eine minderjährige Angehörige seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht interessiert. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit einem Vorfall am 08.02.2020 am 13.03.2020 in Plochingen den Geschädigten, die sie einer konkurrierenden Gruppierung zuordneten und der unmittelbar zuvor gemeinsam mit anderen einen ihrer Freunde angegriffen und schwer verletzt hatte, angegriffen und ihm u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.10.2018 in Stuttgart-Weilimdorf dem Geschädigten im Rahmen mit einer Auseinandersetzung mit einem Küchenmesser in den Unterbauch gestochen und dabei dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu sein.