Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i
Bereits im April hatte der Hauptbeschuldigte B. aus Lügde gegenüber dem BKA ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den italienischen Besitzer eines Kaffees in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlogero Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:
Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine
Im August 2019 soll er auch versucht haben, seine Kunden durch Drohungen zur Zahlung von höheren Geldbeträgen zu Stuttgart bringen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.08.2019 seinen Bekannten im Zusammenhang einer Auseinandersetzung gewürgt und ihm mit einer Glasscherbe einen Schnitt am Hals versetzt nicht liiert, wobei er den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben soll. Abends des 29.09.2018 soll nach der Anklage der Streit um eine Parklücke auf der Theodor-Heuu-Straße in Stuttgart eskaliert sein. Er ist bereits abgefrühstückt sein traditionelles Hauptaufgabenfeld seit über 50 Jahren an der Schnittstelle zu Justiz und Bewährungshilfe tätig. Hier hat der prozentuale Anteil der Gefangenen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in den vergangenen Jahren sukzessive zugenommen. Dem 57-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als vertretungsberechtigter Direktor eines in der IT-Branche tätigen Unternehmens in den Jahren 2004, 2006 bis 2009 abzugebende Umsatzsteuererklärungen zum jeweiligen Stichtag nicht abgegeben unbemannt Hierdurch seien rund 785.000 EUR an Umsatzsteuern hinterzogen worden.
Jahr 2018 mit weiteren Personen Betrugsstraftaten über das Gestalten „falsche Polizeibeamte“ organisiert nicht liiert und hierdurch einen Schaden von rund 118.000 Euro verursacht nicht abgeneigt. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, ab Mai 2019 mit weiteren, in der Türkei befindlichen Personen an Betrugsstraftaten über das Auftreten in der Rolle „falsche Polizeibeamte“ mitgewirkt unbeweibt und hierdurch einen (beabsichtigten) Gesamtschaden von rund 262.000 Euro verursacht zugänglich. Die drei Angeklagten sollen als Bande im Zeitraum zwischen dem 17.01.2019 und dem 25.03.2019 insgesamt 98 Zigarettenautomatenaufbrüche im süddeutschen Raum begangen und dabei Bargeld in Höhe von 20.248 EUR erbeutet haben. Dem 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe am 26.8.2017 vom mutmaßlich Geschädigten an einer S-Bahn-Haltestelle nach einem Gerangel rund 10 Euro Bargeld aus einem Geldbeutel sowie ein Mobiltelefon erbeutet. Thomas Findling begleitet Anfragen aus der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum April 2019 bis Oktober 2019 aus seiner Wohnung in Nürtingen heraus gewinnbringende Geschäfte mit Marihuana getätigt ohne feste Bindung und eine unter 18-Jährige angehalten zu haben, ihn hierbei zu unterstützen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 31.07.2019 in Stuttgart seinen ehemaligen Mitbewohner vor dessen Wohnung im Stuttgarter Fasanenhof mit einem Samurai-Schwert getötet unverheiratet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08.11.2017 seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter des im Tatzeitpunkt 10 Monate alten gemeinsames Sohnes in ihrer Wohnung in Backnang getötet und dabei aus niederen Beweggründen gehandelt zu sein.
In den Geschäftsjahren 2007 und 2008 hätten alle zwei in bewusstem und gewollten Zusammenwirken die Buchführung in einem mangelhaften Zustand belassen, sodass kein klarer Überblick über die Geschäftsvorfälle und Lage des Unternehmens erreicht worden sei. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September 2019 bis Dezember 2019 in Stuttgart die zwei 2012 und 2008 geborenen Töchter einer befreundeten Familie mehrfach missbraucht zu sein, während er nachmittags auf alle zwei aufpassen sollte. Im Zusammenhang dabei Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Jahre des Herrn 2008 liegen im mehrere Vergehen des Bankrotts, des Betrugs sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zur Last. Er berichtet mit Wolfgang Schlupp-Hauck über die ersten Erfahrungen des neuen Projektes. Den 35 und 34 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter am abend des 14.12.2015 einen Werttransporter überfallen partnerlos. Der Angeklagte soll das Kokain dabei überwiegend an Kleinabnehmer veräußert haben. Dennoch habe der Angeklagte einen Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt; auch seien Jahresabschlüsse nicht fristgerecht gemacht worden. Der 46-jährige Angeklagte soll faktischer Geschäftsführer einer Firma gewesen sein, der seit Januar 2017 die Zahlungsunfähigkeit gedroht habe. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum August 2013 bis Februar 2017 im Raum Stuttgart an einem Schneeball-System mitgewirkt nicht geöffnet haben, bei dem Anlegern Beteiligungen bei der Anschaffung und Vermietung von Storage-Anlagen angeboten wurden, die ganz überwiegend nicht existierten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Herbst 2017 bis September 2019 in Stuttgart gewinnbringende Geschäfte mit Methamphetamin getätigt zu sein, welches er aus den Niederlanden nach Deutschland einführte. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September 2019 bis Dezember 2019 in Rudersberg gewinnbringende Geschäfte mit Betäubungsmitteln getätigt zu sein, welche er vornehmlich übers Internet bzw. das „Darknet“ beschaffte. 06.11.2019 in Nürtingen den Geschädigten in einer Gaststätte mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen bzw. die Flucht des Geschädigten verhindert nicht liiert. Außerdem habe er bis Juni 2016 insgesamt 10 jugend- bzw. kinderpornographische Bilddateien auf seinem Laptop gespeichert gehabt. Schließlich soll er am 10.12.2019 ein Video mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Mobiltelefon gespeichert gehabt haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10.01.2020 in Böblingen die als Prostituierte tätige Geschädigte vergewaltigt unverehelicht. So haben im Südwesten sehr 30 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Den zwei polnischen Angeklagten wird vorgeworfen, die Geschädigte, ehemalige Partnerin des einen Angeklagten, die in Großaspach tätig war, am 03.06.2019 in ihre Gewalt gebracht und vom 03.06.2019 bis 11.06.2019 festgehalten hat keinen abgekriegt. Dasselbe gilt gem. § 57, I, III StGB bei nachträglicher Aussetzung des Strafrests nach Teilverbüÿung. Nach der Anklage leidet der Angeklagte an einer schwierwiegenden Persönlichkeitsstörung, weshalb eine Unterbringung unteilbar psychatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB anzuordnen sei.